Aktivas private altersvorsorge - Basisrente/Rüruprente

Ist die Basis-/Rüruprente sinnvoll?

Die Basisrente, oder umgangssprachlich Rüruprente genannt, wurde im Zuge der Rentenreform 2005 eingeführt. Sie ist vor allem für Gutverdiener und Personen mit stark schwankendem Einkommen – also in der Regel für Selbständige – interessant.
Einzahlungen sind laufend und als Einmalbeiträge bis zu bestimmten jährlichen Maximalbeträgen möglich. Bis 2014 lagen die maximal abzugsfähigen Höchstbeträge bei Euro 20.000 für Ledige und 40.000€ für zusammen veranlagte Verheiratete. Seither steigen die Höchstbeträge. Ab 2023 sind die Beiträge bis zu maximal 26.528€ für Alleinstehende und 53.056€ für Verheiratete zu 100% abzugsfähig.  

Möglichkeit für Zusatzversicherungen

  • Hinterbliebenenschutz
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Vor- und Nachteile der Basis-/Rüruprente

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Vorteile
Rürup-rente

  • Möglichkeit hohe variable Einmaleinzahlungen steuerbegünstigt zu tätigen
  • lukrative Form eines persönlichen Steuermodells
  • Einbindung der Berufsunfähigkeit
  • Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden

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Nachteile 
Rürup-rente

  • fehlende Kapitalauszahlung
  • Vererbbarkeit nur mit Hinterbliebenenschutz

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Förderfähige Sparformen

  • Konventionelle Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Fondssparpläne

 

Steuerliche Behandlung der Basis-/Rüruprente

Steuerliche Behandlung während der Ansparphase

Ein bestimmter Prozentsatz der eingezahlten Beiträge kann als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 2005 waren das 60%. In jedem weiteren Jahr steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2%-Punkte bis er 2025 schließlich 100% erreicht. 2023 wurden die 100% vorzeitig eingeführt.

  absetzbare Sonderausgaben in % der eingezahlten Beiträge

 Steuerjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 ... 2016 2017 2018 ... ab 2023
 Prozentsatz  60 62 64 66 68 70   82 84 86   100

 

Steuerliche Behandlung während der Rentenphase

Diese ist der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Die Rente ist, abhängig vom Rentenbeginnjahr, nur zum Teil zu versteuern. 2005 betrug der zu versteuernde Anteil 50%. In den Folgejahren bis 2020 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2%-Punkte und danach bis 2040 um jährlich 1%-Punkt. Ab 2040 sind es 100% für die neu hinzukommenden Renten.

  steuerpflichtiger Anteil in % der Erstjahresrente

 Rentenbeginnjahr  2005 2006 2007 2008 2009 ... 2017 2018 2019 2020 2021 2022 .. ab 2040
 Prozentsatz 50 52 54 56 58   74 76 78 80 81 82   100

 

Leistungen der Basis-/Rüruprente im Todesfall

Im Todesfall während der Ansparphase verfällt das angesparte Kapital wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es kann nicht an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Versicherungsförmige Basisrentenverträge bieten Lösungen in Form von Zusatzversicherungen an. Tritt der Todesfall während der Rentenphase ein, verfällt das noch nicht als Rente ausgezahlte Kapital ebenfalls. Ausnahme sind Versicherungsverträge mit Rentengarantiezeit.

 

Rechentools zur Basis-/Rüruprente

Lebenserwartungsrechner

Er zeigt Ihnen wie lange Ihre Rente reichen muss. Erfahren Sie jetzt wie alt Sie werden!

Rentenlückenrechner

Er zeigt Ihnen nicht nur Ihre Rentenlücke, sondern auch, mit welchem Aufwand Sie diese Lücke ganz oder teilweise schließen können. 
Wie hoch ist meine Rentenlücke?

 

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