Aktivas private altersvorsorge - Basisrente/Rüruprente
Ist die Basis-/Rüruprente sinnvoll?
Die Basisrente, oder umgangssprachlich Rüruprente genannt, wurde im Zuge der Rentenreform 2005 eingeführt. Sie ist vor allem für Gutverdiener und Personen mit stark schwankendem Einkommen – also in der Regel für Selbständige – interessant.
Einzahlungen sind laufend und als Einmalbeiträge bis zu bestimmten jährlichen Maximalbeträgen möglich. Bis 2014 lagen die maximal abzugsfähigen Höchstbeträge bei Euro 20.000 für Ledige und 40.000€ für zusammen veranlagte Verheiratete. Seither steigen die Höchstbeträge. Ab 2023 sind die Beiträge bis zu maximal 26.528€ für Alleinstehende und 53.056€ für Verheiratete zu 100% abzugsfähig.
Möglichkeit für Zusatzversicherungen
- Hinterbliebenenschutz
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Vor- und Nachteile der Basis-/Rüruprente
Steuerliche Behandlung der Basis-/Rüruprente
Steuerliche Behandlung während der Ansparphase
Ein bestimmter Prozentsatz der eingezahlten Beiträge kann als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 2005 waren das 60%. In jedem weiteren Jahr steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2%-Punkte bis er 2025 schließlich 100% erreicht. 2023 wurden die 100% vorzeitig eingeführt.
Steuerjahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | ... | 2016 | 2017 | 2018 | ... | ab 2023 |
Prozentsatz | 60 | 62 | 64 | 66 | 68 | 70 | 82 | 84 | 86 | 100 |
Steuerliche Behandlung während der Rentenphase
Diese ist der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Die Rente ist, abhängig vom Rentenbeginnjahr, nur zum Teil zu versteuern. 2005 betrug der zu versteuernde Anteil 50%. In den Folgejahren bis 2020 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2%-Punkte und danach bis 2040 um jährlich 1%-Punkt. Ab 2040 sind es 100% für die neu hinzukommenden Renten.
Rentenbeginnjahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | ... | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | .. | ab 2040 |
Prozentsatz | 50 | 52 | 54 | 56 | 58 | 74 | 76 | 78 | 80 | 81 | 82 | 100 |
Leistungen der Basis-/Rüruprente im Todesfall
Im Todesfall während der Ansparphase verfällt das angesparte Kapital wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es kann nicht an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Versicherungsförmige Basisrentenverträge bieten Lösungen in Form von Zusatzversicherungen an. Tritt der Todesfall während der Rentenphase ein, verfällt das noch nicht als Rente ausgezahlte Kapital ebenfalls. Ausnahme sind Versicherungsverträge mit Rentengarantiezeit.
Rechentools zur Basis-/Rüruprente
Lebenserwartungsrechner
Er zeigt Ihnen wie lange Ihre Rente reichen muss. Erfahren Sie jetzt wie alt Sie werden!
Rentenlückenrechner
Er zeigt Ihnen nicht nur Ihre Rentenlücke, sondern auch, mit welchem Aufwand Sie diese Lücke ganz oder teilweise schließen können.
Wie hoch ist meine Rentenlücke?
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