foto- und Filmversicherung von aktivas

AKTIVAS ist seit 30 Jahren als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und hat sich insbesondere auf Amateur- und Profifotografen/-Filmer spezialisiert.

fotoequipment ausreichend versichern

Unsere Konzepte basieren auf langjähriger Erfahrung und sind optimal auf die Bedürfnisse der Fotografen und Filmer angepasst. Daher bieten wir für die Versicherung Ihres Equipments nicht nur einen, sondern vier Tarife an. So findet sich jeder Fotograf oder Filmer in einem unserer Versicherungstarife wieder.

kameraversicherung mit Bestleistungsgarantie

Zum wiederholten Mal wurden unsere Konzepte mit dem Titel “Beste Leistung“ ausgezeichnet. Und noch besser - AKTIVAS gibt sogar eine BESTLEISTUNGSGARANTIE! Viele renommierte Verbände vertrauen auf die Qualität unserer Produkte und die zuverlässige Betreuung durch uns. Überzeugen Sie sich selbst! 

Warum eine Fotoversicherung?

Unsere Fotoversicherung lohnt sich. Viele Fotografen und Filmer, egal ob im Amateurbereich oder professionellen Einsatz, häufen innerhalb kürzester Zeit Equipment mit hohem Wert an. Jeder Schaden ist ärgerlich und geht schnell richtig ins Geld. Wir stehen Ihnen im Schadenfall zur Verfügung, sorgen für schnelle Abwicklung und besten Service, so dass Sie schnellstmöglich Ersatz bekommen. AKTIVAS versichert Ihre Fotoausrüstung komplett, von Kamera über Stativ, Objektiv, Laptop und mehr. Gern beraten wir Sie persönlich und erstellen ein für Sie passendes Angebot.

 

  • Bestleistungsgarantie!
  • Generelle Weltgeltung
  • Allgefahrendeckung
  • 24h-Schutz im KFZ
  • Keine versteckten Selbstbehalte oder Limitierungen
  • Schadenfreiheitsrabattsystem
  • u.v.m.

Die wichtigsten Informationen zur Fotoversicherung als Video

aktivas fotoapparateversicherung video teaser

Hinweis: Um das Video abspielen zu können müssen Sie alle Cookies akzeptieren, da eine Verbindung zu Youtube aufgebaut wird, welche diese Cookies benötigt.

Sie wollen Ihr Equipment nur über einen kurzen Zeitraum versichern?

Sie verreisen mit eigenem, privaten Equipment oder arbeiten als Profi im Kurzzeiteinsatz, dann ist die AKTIVAS Kurzzeitversicherung genau das Richtige für Sie. Festgelegte Laufzeit, kleine Beiträge, pauschal vereinbarte Versicherungssumme. Keine versteckten Kosten - garantiert, und das wichtigste, Sie sind optimal abgesichert. Jetzt direkt, einfach und schnell online abschließen.

 

Tarif P 75

  • Versicherungssumme € 3.000
  • Selbstbehalt je Schadenfall € 75
  • Pauschale Versicherung Ihres gesamten Foto- / Filmequipments

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Tarif P 125

  • Versicherungssumme € 5.000
  • Selbstbehalt je Schadenfall € 125
  • Pauschale Versicherung Ihres gesamten Foto- / Filmequipments

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Tarif P 175

  • Versicherungssumme € 8.000
  • Selbstbehalt je Schadenfall € 175
  • Pauschale Versicherung Ihres gesamten Foto- / Filmequipments

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Tarif P 250

  • Versicherungssumme € 12.000
  • Selbstbehalt je Schadenfall € 250
  • Pauschale Versicherung Ihres gesamten Foto- / Filmequipments

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Tarif E

  • Versicherung ausgewählter Teile Ihres Foto/Filmequipments
  • Versichern Sie auf Wunsch auch Laptop & Tablet mit
  • Freie Festlegung des Versicherungswertes

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Ihre Jahresprämie:

Tarif C Einzel

  • Versicherung ausgewählter Teile Ihres Foto/Filmequipments
  • Freie Festlegung des Versicherungswertes
  • Versichern Sie auf Wunsch auch Ihre Bürokommunikation mit
  • Aufteilung in beweglich und stationär möglich zur Kosteneinsparung

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Ihre Jahresprämie:

Tarif C Pauschal

  • Pauschale Versicherung Ihres gesamten Foto- / Filmequipments
  • Versichern Sie Ihren gesamten fotografischen Besitz
  • Versichern Sie auf Wunsch auch Ihre Bürokommunikation mit
  • Aufteilung in beweglich und stationär möglich zur Kosteneinsparung

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Ihre Jahresprämie:

Unsere Tarife

Tarif P

Pauschale Versicherungssumme: versichern Sie einfach und schnell ihr GESAMTES Equipment
Mögliche Versicherungssummen: € 3.000 / € 5.000 / € 8.000 / € 12.000

  • Aktueller Neuwert des GESAMTEN Equipments: Es ist hierbei nicht möglich einzelne Geräte nicht mit zu versichern
  • Laptop/Tablet bis max. 30% der Gesamtversicherungssumme
  • Weltweite Geltung
  • 24/7 Schutz
  • Drohnen/Multikopter auf Anfrage
  • Weitere Vorteile
    • Unterwasserequipment mit versicherbar
    • Fallenlassen, Verlieren, Wasserschäden, Diebstahl - alles mitversichert
    • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis 10% / € 1.000
    • Kleinteile beitragsfrei mitversichert
    • Upgrade Versprechen bei verbesserten Bedingungen
    • Erweitertes Upgradeversprechen - Versichert gelten auch Schäden bis € 10.000, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, bei einem anderweitigen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherer im Rahmen dessen Versicherungsbedingungen zur Fotoversicherung gedeckt wären.

Jetzt versichern

 

Tarif E

Einzelaufstellung der zu versichernden Geräte: SIE wählen, was genau Sie versichern möchten
Empfohlene Versicherungssummen: € 3.000 bis € 8.600

  • Versicherungswert individuell wählbar: Wählen Sie, welches Gerät mit wieviel versichert werden soll (max. aktueller Neuwert)
  • Laptop/Tablet bis max. 30% der Gesamtversicherungssumme
  • Weltweite Geltung
  • 24/7 Schutz
  • Drohnen/Multikopter auf Anfrage
  • Weitere Vorteile
    • Unterwasserequipment mit versicherbar
    • Fallenlassen, Verlieren, Wasserschäden, Diebstahl - alles mitversichert
    • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis 10% / € 1.000
    • Kleinteile beitragsfrei mitversichert
    • Upgrade Versprechen bei verbesserten Bedingungen
    • Erweitertes Upgradeversprechen - Versichert gelten auch Schäden bis € 10.000, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, bei einem anderweitigen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherer im Rahmen dessen Versicherungsbedingungen zur Fotoversicherung gedeckt wären.

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Tarif C

Versichern Sie WAHLWEISE entweder Ihr gesamtes Equipment ODER wählen Sie selbst, was Sie versichern wollen
Versichern Sie auch Ihre Bürokommunikation mit!
Empfohlene Versicherungssummen: Über € 8.600

  • Wahlweise: Aktueller Neuwert des GESAMTEN Equipments oder individuell wählbar: maximal aktueller Neuwert
  • Sämtliche EDV mitversicherbar
  • Weltweite Geltung
  • 24/7 Schutz
  • Drohnen/Multikopter auf Anfrage
  • Zusätzliche Aufteilung zur Kosteneinsparung in bewegliches und stationäres Equipment möglich
  • Weitere Vorteile
    • Unterwasserequipment mit versicherbar
    • Fallenlassen, Verlieren, Wasserschäden, Diebstahl - alles mitversichert
    • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis 10% / € 1.000
    • Kleinteile beitragsfrei mitversichert
    • Upgrade Versprechen bei verbesserten Bedingungen
    • Erweitertes Upgradeversprechen - Versichert gelten auch Schäden bis € 10.000, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, bei einem anderweitigen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherer im Rahmen dessen Versicherungsbedingungen zur Fotoversicherung gedeckt wären.

Jetzt pauschal versichern JETZT INDIVIDUELL VERSICHERN

 

Kurzzeitversicherung

Versichern Sie Ihr Kameraequipment für einen begrenzten Zeitraum
Mögliche Versicherungssummen: € 1.500 / € 3.000 / € 5.000 / € 8.000

  • Feste Laufzeit von wahlweise 14 oder 28 Tagen
  • Inklusive Diebstahlschutz
  • Generelle Weltgeltung
  • Allgefahrendeckung
  • 24h Schutz im KFZ

Privates Leihequipment ist in diesem Tarif nicht versicherbar!
Die Kurzzeitversicherung ist vorerst nur für in Deutschland ansässige Kunden möglich.

Jetzt versichern

Für Mitglieder unserer Partnerverbände GDT/VTNÖ, DVF/ÖVF und Sports Media Austria bieten wir besondere Konditionen!

 

Sondertarife für Mitglieder unserer Partnerverbände

Mitglieder unserer Partnerverbände GDT/VTNÖ, DVF/ÖVF und Sports Media Austria profitieren von besonders günstigen Konditionen.

aktivas versicherungsmakler icon kamera 170px

GDT/ VTNÖ

MEHR ERFAHREN

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DVF/ ÖVF

Mehr erfahren

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Sports Media Austria

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Unsere Partner

Die AKTIVAS GmbH hat Partner aus vielen Bereichen: Fotoverbände und -vereine, Fotofachgeschäfte, Fotografieforen, Fotografie Workshops und Reiseveranstalter.

Erfahren Sie hier mehr.

 

Fordern Sie jetzt Ihr persönliches AKTIVAS Foto- und Filmversicherungsangebot an!

  

 

 

Fotoversicherung - unsere Antworten auf Ihre Fragen

 

 

Wo gilt die Kameraversicherung überall?

Die Versicherung gilt für beweglich versicherte Geräte weltweit während der Ruhe- und Gebrauchszeiten im Studio, in der Wohnung, auf Reisen und im Kraftfahrzeug. Für stationär versicherte Geräte gilt der Versicherungsschutz an den gemeldeten Versicherungsorten. 

 

Gibt es eine bestimmte Mindestlaufzeit der Kameraversicherung?

Ja, die Mindestlaufzeit beträgt bei der Kameraversicherung 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn Sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf kündigen.

Unsere Kurzeitversicherungen sehen eine 14- oder 28-tägige Laufzeit vor und enden automatisch nach Ablauf.

 

Wann kann die Equipment-/ Kameraversicherung frühestmöglich beginnen?

Unabhängig von den Wochen- oder Feiertagen ist es möglich den Versicherungsschutz am Tag nach Online-Beantragung bzw. Eingang des Antrages zur Equipmentversicherung per Mail oder Fax.

 

Sind die Prämiensätze in der Fotoversicherung für Hobbyfotografen und Berufsfotografen gleich hoch?

Ja, es wird nicht zwischen Hobby- und Berufsfotografen unterschieden.

 

Wie kann ich mir einen einfachen Überblick zu Leistungen und Tarifen der Kameraversicherung verschaffen?

Alles Wichtige zur und über die Fotoversicherung finden Sie in unserer Kurzinformation oder der Leistungsübersicht.

Online finden Sie die Formulare zur Fotoversicherung auf unserer Website.

 

Welche Versicherungswerte gelten in der Kameraversicherung als versichert?

Bei der Kameraversicherung mit Einzeldeklaration überlassen wir die Wertfestlegung für jedes einzelne Gerät weitestgehend Ihnen. Maximal können Sie den Neuwert (heutiger Kaufpreis) wählen, unabhängig davon, was Sie seinerzeit selbst dafür gezahlt haben oder wie alt das Gerät ist.

Bei der Kameraversicherung mit Pauschaldeklaration gilt generell der Neuwert aller versicherbaren Geräte.

 

Wie kann ich die jeweiligen Neuwerte meines Gerätes herausfinden?

Am einfachsten ist es hierzu Preissuchmaschinen zu nutzen, die sämtliche Preise ab Beginn der Markteinführung auflisten. Auch auf den Websites von Fotofachgeschäften lassen sich aktuelle Kaufpreise für alle Teile Ihres Equipments finden.

 

Was geschieht, wenn es kein gleichwertiges Gerät mehr gibt?

Im Totalschadensfall haben Sie bei unserer Kameraversicherung Anspruch auf den vollen Versicherungswert. Gibt es auf Grund des Technologiefortschritts kein gleichwertiges Gerät mehr, kann auch der Wert des Nachfolgemodells herangezogen werden. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, werden diese bei unserer Fotoversicherung bis zu 110 % der jeweiligen Versicherungssumme ersetzt.

 

Welche Versicherungswerte kann ich für im Kit gekaufte Geräte in der Kameraversicherung ansetzen?

Für eventuell eintretende Schäden an nur einem Gerät empfiehlt es sich im Antrag zur Fotoversicherung die Werte anzugeben, die für das einzelne Gerät zu zahlen gewesen wären oder heute zu zahlen wären.

 

Sind Kleinteilen in meinem FotoEquipment bei der Kameraversicherung mitversichert?

Kleinteile können in unserer Kameraversicherung pauschal und kostenfrei bis Euro 500 mitversichert werden. Darunter fallen Akku, Filter und Speicher, deren jeweiliger Neuwert bis zu Euro 100 beträgt.

 

Kann ich gebraucht gekaufte Gegenstände in der Kameraversicherung mitversichern?

Selbstverständlich können Sie in unserer Kameraversicherung auch gebraucht gekaufte Gegenstände mitversichern. Als Eigentumsnachweis im Schadenfall genügen die Kaufquittung und/oder die Abbuchung auf dem Kontoauszug.

 

Wo kann ich mein individuelles Angebot für die Kameraversicherung bekommen?

Sie können den Beitrag für die Fotoversicherung bequem online selbst berechnen:

Falls es Ihnen lieber ist, von uns ein Angebot für die Fotoversicherung zu bekommen, können Sie einfach unser Kontaktformular ausfüllen und absenden.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Fotoversicherung mit Pauschaltarif und einer Fotoversicherung mit Einzeltarif?

Bei der Kameraversicherung mit Einzeldeklaration überlassen wir die Wertfestlegung für jedes einzelne Gerät weitestgehend Ihnen. Maximal können Sie den Neuwert Ihres Fotoequipments wählen. Bei der Einzeldeklaration geben Sie nur die Geräte im Antrag zur Equipmentversicherung an, die Sie versichern wollen.

Bei der Kameraversicherung mit Pauschaldeklaration muss generell der aktuelle Neuwert aller versicherbaren Geräte, also alles, was Sie an Foto-, Film- und Kameraequipment nebst sämtlichem Zubehör versichert werden.

 

Wie kann ich einen Antrag zur Fotoversicherung stellen?

Den Antrag für die Fotoversicherung mit einer Laufzeit von 1 Jahr können Sie jederzeit 24/7 ganz bequem online abschließen.

Den Antrag für die Fotoversicherung mit 14- oder 28-tägiger Laufzeit (Kurzzeittarif) können Sie ebenfalls jederzeit 24/7 ganz bequem online abschließen.

 

Wie kann ich die Prämie für die Equipmentversicherung bezahlen?

Die Prämie für die Equipmentversicherung wird üblicherweise jährlich beglichen. Eine halbjährliche oder vierteljährliche Zahlung per Lastschrift oder Überweisung zuschlagsfrei möglich.

Ausgenommen davon ist die Equipmentversicherung im Tarif Pauschal 125. Darin ist die vierteljährliche Zahlung nicht möglich.

In der Equipmentversicherung im Tarif Pauschal 75 ist grundsätzlich nur die jährliche Zahlung möglich.

 

Wie kann ich eine Kameraversicherung abschließen, wenn ich nicht in Deutschland ansässig bin?

Als Interessent mit Wohnsitz in den Anrainerstaaten der EU können Sie die Kameraversicherung ebenfalls beantragen, außer unseren Kurzzeitversicherungen.

Falls Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, klicken Sie bitte hier, um zu unserem Partner für Schweizer Interessenten zu kommen.

 

Mit welchem Versicherer wird der Equipmentversicherungs-Vertrag geschlossen?

Die Alte Leipziger Versicherung AG ist unser Partner für die Fotoversicherung in Deutschland und den Anrainerstaaten.

 

Welche Versicherungsbedingungen liegen dem Fotoversicherungs-Vertrag zugrunde?

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für unsere Fotoversicherungsverträge mit jährlicher Laufzeit können Sie jederzeit auf unserer Website abrufen.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für unsere Fotoversicherungen mit 14- bzw. 28-tägiger Laufzeit (Kurzzeitverträge) stehen Ihnen ebenfalls jederzeit  zur Verfügung.

 

Wie kann ich Änderungen in meiner Kameraversicherung machen?

Sie können die Änderungen in der Geräteliste als PDF online hochladen. Es ist aber auch möglich, uns per Mail ein Formular für die Geräteliste Ihrer Equipment-Versicherung ausgefüllt zukommen zu lassen.

Änderungen in den gewählten Pauschaltarifen unserer Equipmentversicherung können Sie uns gerne formlos mitteilen. Eine Mail an foto@aktivas.de genügt.

Eine Deckungsbestätigung ist frühestmöglich per Datum des Tages nach Eingang der Änderung.

 

Wie kann ich Leihequipment vom Hersteller oder eines Fotofachgeschäftes in der Kameraversicherung einschließen?

Leihequipment ist in unserer Equipmentversicherung automatisch bis zu einem Wert von mindestens Euro 5.000 beitragsfrei mitversichert. Ab einer Versicherungssumme von Euro 10.001 für eigene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz für Leih- und Mietgeräte für bis zu 50% der aktuell dokumentierten Versicherungssumme Ihres eigenen Equipments, maximal Euro 10.000.

Bei Leihvorgängen bis zu diesen Werten brauchen Sie uns nicht zu informieren. Auch höherwertiges Leihequipment kann auf Anfrage in unserer Equipmentversicherung mitversichert werden.

 

Wie kann ich Leihequipment von Kollegen, Freunden oder Verwandten in der Kameraversicherung einschließen?

Private Leihen können Sie kostenpflichtig einschließen. Hierzu ist eine separate Anmeldung mit Geräteliste und Zeitraum der Ausleihungen erforderlich. Die anfallende Prämie wird taggenau abgerechnet.

 

Was muss ich zusätzlich zum Antrag auf Fotoversicherung einreichen?

Für die Antragstellung zur Fotoversicherung bedarf es keiner Einreichung weiterer Unterlagen. Im Schadenfall kann der Versicherer Anschaffungsrechnungen als Eigentumsnachweis anfordern.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Antragstellung zur Fotoversicherung alle Unterlagen schon einmal herauszusuchen und zusammen mit dem Antrag bei sich abzuspeichern oder abzulegen, so dass  die Einreichung im Schadenfall umgehend möglich ist.

 

Welche Unterlagen können bei der Kameraversicherung im Schadenfall als Eigentumsnachweise eingereicht werden?

Als Eigentumsnachweise dienen bei der Kameraversicherung idealerweise Rechnungen auf Ihren Namen (Versicherungsnehmer), auf denen auch die Seriennummern enthalten sind.

Alternativ können in der Kameraversicherung Registrierungen beim Hersteller oder Rechnungen für frühere Service- oder Reparaturarbeiten als Nachweise eingereicht werden.

Bei Online- oder Gebrauchtkäufen reichen die Belege und/oder Schriftwechsel mit dem Verkäufer ein. Der Nachweis über die erfolgte Zahlung kann über Kaufquittungen oder der Abbuchung des Kaufpreises von Ihrem Konto erfolgen.

 

Wie kann ich die Versicherungswerte in der Kameraversicherung bei Preisveränderungen anpassen?

Einmal pro Jahr sollten Sie die Versicherungswerte in Ihrer Kameraversicherung auf Aktualität hin überprüfen. Idealerweise sollten Sie dies jeweils zur Hauptfälligkeit Ihres Kameraversicherungs- Vertrages prüfen.

 

Wie wirken sich unterjährige Zukäufe in meiner Kameraversicherung aus?

Für Zukäufe während des Versicherungsjahres gilt in unseren Kameraversicherungen eine zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme (VS) von 30% der Versicherungssumme. Wenn Sie z.B. eine VS von Euro 10.000 haben, brauchen Sie Zukäufe bis zu insgesamt Euro 3.000 nicht sofort melden. Diese sind kostenfrei bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres Kameraversicherungs-Vertrages (ursprünglicher Beginn) mitversichert. Erst zur Hauptfälligkeit sind diese Zukäufe innerhalb eines Monats zu melden. Die gesamte Versicherungssumme und Prämie für das nächste Versicherungsjahr erhöhen sich entsprechend. Und Sie haben im nächsten Jahr wieder 30% Vorsorge auf die erhöhte Summe. Unterbleibt die Änderungsmeldung zur Hauptfälligkeit des Kameraversicherungs-Vertrages, entfällt die VS für das jeweilige Jahr. Wenn Sie einen Pauschaltarif abgeschlossen haben, droht Unterversicherung.

 

Wie kann ich eine maximale mobile Versicherungssumme in meiner Fotoversicherung bestimmen?

Wenn Sie z. B. insgesamt Euro 15.000  versichern möchten, aber nie mehr als Euro 10.000 dabei haben, zahlen Sie für den stationären Anteil von Euro 5.000 nur einen Bruchteil des Prämiensatzes, der für die beweglich eingesetzten Euro 10.000 gilt und sparen somit deutlich an Beitrag für Ihre Fotoversicherung. Sie brauchen dabei nicht zu benennen, welches einzelne Gerät beweglich oder stationär eingesetzt wird, sondern nur, welcher Anteil der Gesamtsumme für den beweglichen und welcher für den stationären Einsatz gelten soll.

 

Wenn ich Mitglied in einem Fotoclub oder Fotoverband bin,  erhalte ich Sonderkonditionen für die Kameraversicherung?

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit renommierten Fotoclubs und Fotoverbänden unterschiedlicher Art zusammen. Hierzu zählen u.v.a. die GDT, der VTNÖ, der DVF, der ÖVF, die SMA, der NFS sowie der SBF und der SFJ. Als Mitglied erhalten Sie attraktive Sonderkonditionen in unseren Classic Tarifen.

Selbstverständlich gehören zu unseren Partnern auch zahlreiche regionale Fotoclubs und Fotoverbände, sowie viele Kooperationspartner aus den Bereichen Fotofachgeschäfte, Fotografieforen, Fotografie Workshops und Reiseveranstalter.

 

Was muss ich im Schadenfall tun?

Im Schadensfall rufen Sie bitte unser Schadenformular auf unserer Website auf und senden uns dieses komplettiert an foto@aktivas.de schnellstmöglich zu.

Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden und Sie über die weiteren Schritte informieren.

 

Wie funktioniert das Schadenfreiheitsrabattsystem bei der Kameraversicherung?

Nach zwei schadenfreien Jahren verringert sich in der Kameraversicherung die Selbstbeteiligung jährlich um 1/3. D.h. nach vier schadenfreien Jahren haben Sie im nächsten Schadenfall keine Selbstbeteiligung mehr und zahlen weiterhin den niedrigen Beitrag für Ihre Kameraversicherung!

 

Werden in der Equipmentversicherung Gebühren für Leihgeräte im Schadenfall übernommen?

Der Versicherer übernimmt im Schadenfall die Kosten eines Mietgerätes bis zu 3% der jeweiligen Versicherungssumme für eine Dauer von bis zu 14 Tagen (gerechnet ab Datum des Schadens).

Diese Leistung ist in allen unserer Jahresverträge enthalten!

 

Werden Schäden meines Kameraequipments auch dann gezahlt, wenn Sie sie nicht selbst verursacht haben?

Die Kameraversicherung gilt für Sie und jede andere berechtigte Person (z.B. Assistent), solange die versicherten Sachen unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden.

 

Wie schnell werden VersicherungsSchäden bearbeitet?

In der Regel dauert es maximal 5 Arbeitstage, bis Schäden geprüft und abgewickelt werden. Je vollständiger die eingereichten Unterlagen sind, desto schneller geht die Bearbeitung.

Wir machen Sie vorsorglich auf eine außergewöhnliche Bearbeitungszeit im Falle von Diebstahl/Raub aufmerksam, wenn spezielle Formalien einzuhalten sind. Hierzu zählen der Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, Abgabe der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft, Anforderung der Akte über einen Anwalt zur Einsichtnahme.

 

Was bedeutet der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Kameraversicherung?

Bei Schäden, die 10% der vertraglichen Versicherungssumme, maximal Euro 1.000 nicht

überschreiten, wird auf die Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit verzichtet.

 

Was beinhaltet das Upgrade-Versprechen in der Kameraversicherung?

Führt der Versicherer neue Leistungen mit verbessertem Versicherungsschutz ein, werden Sie im Schadenfall so gestellt, als hätten Sie den Vertrag auf die neuen Bedingungen für die Kameraversicherung umgestellt.

 

Was bedeutet das erweiterte Upgrade-Versprechen der Kameraversicherung?

Versichert gelten in der Equipmentversicherung auch Schäden, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, bei einem anderweitigen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherer im Rahmen dessen Versicherungsbedingungen zur Fotoversicherung gedeckt wären.

Die in Ziffer 2.7 und Ziffer 12 der Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse und Besondere Verwirkungsgründe bleiben bestehen. Die Höchstentschädigung im Rahmen dieses erweiterten Upgrade-Versprechens beträgt Euro 10.000 auf erstes Risiko je Schadenereignis.

 

Kann ich auch Drohnen oder Multikopter bei der Equipmentversicherung mitversichern?

Gewerblich und privat genutzte Drohnen oder Multikopter decken wir in einem separaten Vertrag ein. Nähere Informationen finden Sie unter www.aktivas.de/versicherung/foto-film/foto-film-equipmentversicherung

 

Kann ich auch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fotografen bei Ihnen abschließen?

Wir bieten Betriebshaftpflichtversicherungen speziell für Fotografen an, die Mietschäden an Locations, Tätigkeitsschäden, Obhutsschäden und auch Schäden, verursacht durch freiberufliche Assistenten, ersetzen. Selbstverständlich können Sie auch eine Privathaftpflicht bei uns abschließen.

Gerne können Sie auf unserer Website ein Angebot anfordern. Oder Sie senden uns eine Mail an foto@aktivas.de.

 

Kann man über Sie auch andere Versicherungen abschließen?

Gerne beraten wir Sie jederzeit auch in anderen Versicherungssparten, mehr dazu finden Sie auf unserer Website. Wenn Sie ein Angebot wünschen, können Sie dies über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 89 904 75 57 – 0 bequem anfordern.

Oder Sie senden uns eine Mail an foto@aktivas.de.

 

Weitere Fragen?

Falls wir eine Ihrer Fragen vergessen haben sollten, schreiben Sie uns einfach gerne eine E-Mail an foto@aktivas.de oder rufen uns an +49 89 904 75 57 - 0.

AKTIVAS GmbH Versicherungsmakler

Ludwigstr. 2a; D-85622 Feldkirchen

www.aktivas.de